Wohnung in Wolfsburg
Stralsunder Ring 19, 38444 Wolfsburg
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)
Verkehrswert
123.000 €
Termin
03.11.2026, 11:00
Cashflow n. St./Monat
-116 €
Max. Gebot
80.800 €
Objekt
- Amtsgericht
- Wolfsburg
- Ort der Versteigerung
- Saal E - Rothenfelder Straße 43, 38440 Wolfsburg
- Aktenzeichen
- 0019 K 0029/2024
- Art der Versteigerung
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- Wohnfläche
- 79 m²
- Zimmer
- 3
- Baujahr
- -
- Nutzung
- unbekannt
- Innenbesichtigung durch Gutachter
- unbekannt
Mindestgebote im 1. Termin
- 5/10-Grenze (Zuschlag von Amts wegen versagt)
- 61.500 €
- 7/10-Grenze (Zuschlag auf Antrag versagbar)
- 86.100 €
- Sicherheitsleistung (10 % des Verkehrswerts)
- 12.300 €
Mietschätzung
476 €/Monat
6,02 €/m², Ø Bestandsmiete 2022 (Zensus) im Umkreis
Investment-Schnellcheck beim Verkehrswert
- Nettorendite
- 3,5 %
- Kaufpreisfaktor
- 21,6
- Cashflow n. St.
- -116 €/Monat
Annahmen: Gebot = Verkehrswert, Eigenkapital = Nebenkosten + 10 % des Gebots, 4,2 % Zins, 2 % Tilgung, 42 % Grenzsteuersatz, 1 €/m² nicht umlagefähige Kosten.
Rechner
Eigene Annahmen rechnen mit Investor oder Pro. Preise
Beschreibung (Justizportal)
Wohnungserbbaugrundbuch von Wolfsburg Blatt 20711 unter lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses eingetragene 14.306/1.000.000 Miteigentumsanteil an dem Erbbaurecht, eingetragen auf dem im Grundbuch von Wolfsburg Blatt 20686 unter Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses eingetragenen Grundstück Gemarkung Wolfsburg, Flur 14, Flurstück 47/190, Gebäude- und Freifläche; Stralsunder Ring 15-31 (ungerade), zu 99 a 94 qm, in Abt. II Nr. 1 für die Dauer von 99 Jahren ab 26.03.1970; verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. 24 des Aufteilungsplanes. Detaillierte Objektbeschreibung: Die Wohnung liegt im III. OG rechts, Stralsunder Ring 19, Wohnfläche ca. 79 qm, 3 Zi., Küche, Diele, 2 Flure, Bad/WC, 2 Loggien
Unterlagen (Gutachten, Exposé, Bekanntmachung)
Gutachten, amtliche Bekanntmachung. Unterlagen öffnen mit Investor oder Pro. Preise
Keine Anlageberatung. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Unterlagen des Gerichts.Im Justizportal suchen