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Wohnung in Gelsenkirchen-Heßler

Fersenbruch 68, 45883 Gelsenkirchen

Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)

Verkehrswert

72.000 €

Termin

27.11.2026, 09:30

Cashflow n. St./Monat

-25 €

Max. Gebot

62.700 €

Objekt

Amtsgericht
Gelsenkirchen
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Gelsenkirchen, Hauptgebäude, Bochumer Straße 79, 45886 Gelsenkirchen, Etage 2, Sitzungssaal 212
Aktenzeichen
0005 K 0086/2024
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Wohnfläche
64 m²
Zimmer
-
Baujahr
-
Nutzung
leerstehend (laut Beschreibung)
Innenbesichtigung durch Gutachter
nicht erfolgt

Mindestgebote im 1. Termin

5/10-Grenze (Zuschlag von Amts wegen versagt)
36.000 €
7/10-Grenze (Zuschlag auf Antrag versagbar)
50.400 €
Sicherheitsleistung (10 % des Verkehrswerts)
7.200 €

Mietschätzung

371 €/Monat

5,8 €/m², Ø Bestandsmiete 2022 (Zensus) im Umkreis

Investment-Schnellcheck beim Verkehrswert

Nettorendite
4,6 %
Kaufpreisfaktor
16,2
Cashflow n. St.
-25 €/Monat

Annahmen: Gebot = Verkehrswert, Eigenkapital = Nebenkosten + 10 % des Gebots, 4,2 % Zins, 2 % Tilgung, 42 % Grenzsteuersatz, 1 €/m² nicht umlagefähige Kosten.

Rechner

Eigene Annahmen rechnen mit Investor oder Pro. Preise

Beschreibung (Justizportal)

Laut Wertgutachten handelt es sich um eine im Hause Fersenbruch 68 in 45883 Gelsenkirchen-Heßler im EG links gelegene Eigentumswohnung in einem einseitig angebauten, unterkellerten, dreigeschossigen Mehrfamilienhaus mit ein- und zweigeschossigen Anbauten nebst Kellerraum (7 Wohneinheiten). Raumaufteilung/Orientierung nicht bekannt. Ursprungsbaujahr Mehrfamilienhaus ca. 1951, Baujahr Anbauten unbekannt. Um- und Anbauten DG ca. 2004, Umbauten EG ca. 2007. Wohnfläche ca. 64 m², zum Wertermittlungsstichtag (28.04.2025) leerstehend. Eine Innenbesichtigung der Wohnung wurde nicht ermöglicht. Im Gemeinschaftseigentum sind augenscheinlich keine Schäden oder Mängel erkennbar. Gemäß Aushang an der leerstehenden Gewerbeeinheit im Erdgeschoss scheint es jedoch “Bau-, Abluft- und Brandschutzmängel” im Erdgeschoss zu geben. Ob eine Nutzungsänderungsgenehmigung der zuständigen Baubehörde für die Umnutzung von Gewerberäumen zu Wohnraum vorliegt, ist nicht bekannt. Die Einsichtnahme in das Gutachten nebst allen Anlagen wird angeraten

Unterlagen (Gutachten, Exposé, Bekanntmachung)

Exposee, Exposee, Gutachten, amtliche Bekanntmachung. Unterlagen öffnen mit Investor oder Pro. Preise

Keine Anlageberatung. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Unterlagen des Gerichts.Im Justizportal suchen