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Haus in Jakobsweiler

Friedhofstraße 6, 67814 Jakobsweiler

Einfamilienhaus

Verkehrswert

125.000 €

Termin

07.10.2026, 09:00

Cashflow n. St./Monat

-4 €

Max. Gebot

123.600 €

Objekt

Amtsgericht
Rockenhausen
Ort der Versteigerung
Sitzungssaal 1, Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen
Aktenzeichen
0002 K 0005/2026
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Wohnfläche
129 m²
Zimmer
-
Baujahr
-
Nutzung
unbekannt
Innenbesichtigung durch Gutachter
unbekannt

Mindestgebote im 1. Termin

5/10-Grenze (Zuschlag von Amts wegen versagt)
62.500 €
7/10-Grenze (Zuschlag auf Antrag versagbar)
87.500 €
Sicherheitsleistung (10 % des Verkehrswerts)
12.500 €

Mietschätzung

752 €/Monat

5,83 €/m², Ø Bestandsmiete 2022 (Zensus) im Umkreis

Investment-Schnellcheck beim Verkehrswert

Nettorendite
5,4 %
Kaufpreisfaktor
13,9
Cashflow n. St.
-4 €/Monat

Annahmen: Gebot = Verkehrswert, Eigenkapital = Nebenkosten + 10 % des Gebots, 4,2 % Zins, 2 % Tilgung, 42 % Grenzsteuersatz, 1 €/m² nicht umlagefähige Kosten.

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Beschreibung (Justizportal)

Eingetragen im Grundbuch von Jakobsweiler Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt BV 3 Jakobsweiler 1435/1 Gebäude- und Freifläche Landwirtschaftsfläche Friedhofstraße 6 499 456 | Objektbeschreibung: Gem. Gutachten handelt es sich um ein mit einem zweigeschossigen, teilunterkellerten, freistehenden Einfamilienhaus mit nicht ausgebauten Dachgeschoss bebautes Grundstück mit zweigeschossigem Anbau, Garage und Scheune. Der bauliche Zustand ist ausweislich des Gutachtens insgesamt schlecht. Wohnfläche ca. 129 m². Verkehrswert: 125.000,00 € Beschlagnahme: 28.01.2026 Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Keine Anlageberatung. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Unterlagen des Gerichts.Im Justizportal suchen