Sonstiges in Allenbach
Hauptstraße 29, 55758 Allenbach
Grundstück, bebaut mit einem Wohnhaus mit angebauter Scheune (ehem. Ökonomiegebäude)
Verkehrswert
118.000 €
Termin
12.10.2026, 10:00
Cashflow n. St./Monat
-
Max. Gebot
-
Objekt
- Amtsgericht
- Idar-Oberstein
- Ort der Versteigerung
- Amtsgericht Idar-Oberstein, Saal 116
- Aktenzeichen
- 0011 K 0039/2025
- Art der Versteigerung
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- Wohnfläche
- -
- Zimmer
- -
- Baujahr
- -
- Nutzung
- unbekannt
- Innenbesichtigung durch Gutachter
- unbekannt
Mindestgebote im 1. Termin
- 5/10-Grenze (Zuschlag von Amts wegen versagt)
- 59.000 €
- 7/10-Grenze (Zuschlag auf Antrag versagbar)
- 82.600 €
- Sicherheitsleistung (10 % des Verkehrswerts)
- 11.800 €
Mietschätzung
4,77 €/m²
4,77 €/m², Ø Bestandsmiete 2022 (Zensus) im Umkreis
Investment-Schnellcheck beim Verkehrswert
Für dieses Objekt fehlen Angaben (z. B. Wohnfläche) für eine Rechnung.
Annahmen: Gebot = Verkehrswert, Eigenkapital = Nebenkosten + 10 % des Gebots, 4,2 % Zins, 2 % Tilgung, 42 % Grenzsteuersatz, 1 €/m² nicht umlagefähige Kosten.
Rechner
Eigene Annahmen rechnen mit Investor oder Pro. Preise
Beschreibung (Justizportal)
Eingetragen im Grundbuch von Allenbach Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Allenbach Flur 6, Flurstück 234/2 Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 29 1.679 1468 BV 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):Grundstück, bebaut mit einem Wohnhaus mit angebauter Scheune (ehem. Ökonomiegebäude) Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.deDer Versteigerungsvermerk ist am 21.10.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung:Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis:Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Unterlagen (Gutachten, Exposé, Bekanntmachung)
amtliche Bekanntmachung. Unterlagen öffnen mit Investor oder Pro. Preise
Keine Anlageberatung. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Unterlagen des Gerichts.Im Justizportal suchen