Haus in Winnweiler-Hochstein
Friedhofstraße 1, 67722 Winnweiler
Einfamilienhaus
Verkehrswert
61.000 €
Termin
14.10.2026, 09:00
Cashflow n. St./Monat
26 €
Max. Gebot
70.100 €
Objekt
- Amtsgericht
- Rockenhausen
- Ort der Versteigerung
- Sitzungssaal 1, Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen
- Aktenzeichen
- 0002 K 0009/2026
- Art der Versteigerung
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- Wohnfläche
- 81 m²
- Zimmer
- -
- Baujahr
- -
- Nutzung
- unbekannt
- Innenbesichtigung durch Gutachter
- unbekannt
Mindestgebote im 1. Termin
- 5/10-Grenze (Zuschlag von Amts wegen versagt)
- 30.500 €
- 7/10-Grenze (Zuschlag auf Antrag versagbar)
- 42.700 €
- Sicherheitsleistung (10 % des Verkehrswerts)
- 6.100 €
Mietschätzung
435 €/Monat
5,37 €/m², Ø Bestandsmiete 2022 (Zensus) im Umkreis
Investment-Schnellcheck beim Verkehrswert
- Nettorendite
- 6,3 %
- Kaufpreisfaktor
- 11,7
- Cashflow n. St.
- 26 €/Monat
Annahmen: Gebot = Verkehrswert, Eigenkapital = Nebenkosten + 10 % des Gebots, 4,2 % Zins, 2 % Tilgung, 42 % Grenzsteuersatz, 1 €/m² nicht umlagefähige Kosten.
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Beschreibung (Justizportal)
Eingetragen im Grundbuch von Hochstein Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt BV 1 Hochstein 25 Hof-und Gebäudefläche Friedhofstraße 1 164 398 | Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Gem. Gutachten handelt es sich um ein mit einem zweigeschossigen, freistehenden, teilunterkellerten Einfamilienhaus und Scheune bebautes Grundstück, wobei sich der überwiegende Teil der Gebäudesubstanz im Spannungsfeld zwischen umfassender Modernisierung und Kernsanierung befindet. Wohnfläche ca. 81 m². Verkehrswert: 61.000,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 23.02.2026 in das Grundbuch eingetragen worden. Beschlagnahme: 21.02.2026 (ZU) Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Keine Anlageberatung. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Unterlagen des Gerichts.Im Justizportal suchen