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Haus in Winnweiler

Alsenzstraße 14, 67722 Winnweiler

Einfamilienhaus, Garage

Verkehrswert

170.000 €

Termin

21.10.2026, 10:30

Cashflow n. St./Monat

-

Max. Gebot

-

Objekt

Amtsgericht
Rockenhausen
Ort der Versteigerung
Sitzungssaal 1, Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen
Aktenzeichen
0001 K 0054/2025
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Wohnfläche
-
Zimmer
-
Baujahr
-
Nutzung
unbekannt
Innenbesichtigung durch Gutachter
unbekannt

Mindestgebote im 1. Termin

5/10-Grenze (Zuschlag von Amts wegen versagt)
85.000 €
7/10-Grenze (Zuschlag auf Antrag versagbar)
119.000 €
Sicherheitsleistung (10 % des Verkehrswerts)
17.000 €

Mietschätzung

5,91 €/m²

5,91 €/m², Ø Bestandsmiete 2022 (Zensus) im Umkreis

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Annahmen: Gebot = Verkehrswert, Eigenkapital = Nebenkosten + 10 % des Gebots, 4,2 % Zins, 2 % Tilgung, 42 % Grenzsteuersatz, 1 €/m² nicht umlagefähige Kosten.

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Beschreibung (Justizportal)

Eingetragen im Grundbuch von Winnweiler Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Winnweiler 12/3 Gebäude- und Freifläche Alsenzstraße 14 427 513 BV 2 | Objektbeschreibung: Einfamilienhaus mit Garage Verkehrswert: 170.000,00 € Die erste Beschlagnahme des Grundstücks erfolgte am 27.11.2025. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Keine Anlageberatung. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Unterlagen des Gerichts.Im Justizportal suchen