ZVG Radar
Anmelden

Beta: Alle Funktionen sind während der Testphase kostenlos freigeschaltet. Wir freuen uns über jedes Feedback: x.shaiq@gmail.com

Zur Suche

Mehrfamilienhaus in Nalbach

Hubertusstraße 34, 66809 Nalbach

Grundstücke bebaut mit Wohn-/Geschäftshaus

Verkehrswert

43.000 €

Termin

22.10.2026, 10:00

Cashflow n. St./Monat

75 €

Max. Gebot

69.900 €

Objekt

Amtsgericht
Lebach im Saarland
Ort der Versteigerung
AG Lebach, Saarbrücker Str. 10, 66822 Lebach, -Sitzungssaal 24-
Aktenzeichen
0004 K 0022/2024
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Wohnfläche
73 m²
Zimmer
-
Baujahr
1954
Nutzung
unbekannt
Innenbesichtigung durch Gutachter
unbekannt

Mindestgebote im 1. Termin

5/10-Grenze (Zuschlag von Amts wegen versagt)
21.500 €
7/10-Grenze (Zuschlag auf Antrag versagbar)
30.100 €
Sicherheitsleistung (10 % des Verkehrswerts)
4.300 €

Mietschätzung

420 €/Monat

5,75 €/m², Ø Bestandsmiete 2022 (Zensus) im Umkreis

Investment-Schnellcheck beim Verkehrswert

Nettorendite
8,6 %
Kaufpreisfaktor
8,5
Cashflow n. St.
75 €/Monat

Annahmen: Gebot = Verkehrswert, Eigenkapital = Nebenkosten + 10 % des Gebots, 4,2 % Zins, 2 % Tilgung, 42 % Grenzsteuersatz, 1 €/m² nicht umlagefähige Kosten.

Rechner

Eigene Annahmen rechnen mit Investor oder Pro. Preise

Aufteiler-Rechner

Kaufen, in Eigentumswohnungen aufteilen, einzeln verkaufen: Lohnt sich das, und bis zu welchem Gebot?

Eigene Annahmen rechnen mit Investor oder Pro. Preise

Beschreibung (Justizportal)

Grundstücke bebaut mit Wohn-/Geschäftshaus Details - ohne Gewähr: Wohn- und Geschäftshaus, dreigeschossig, unterkellert, ausgebautes Dachgeschoss, 2-seitig angebaut (Mittelhaus), mit Anbau im Erdgeschoss, Baujahr ca. 1954/1957, Nutzfläche im EG ca. 34 qm, Wohnfläche im OG und DG ca. 73 qm baulicher Zustand schlecht, erheblicher Restfertigstellungsbedarf und tlw. Erneuerungsbedarf

Unterlagen (Gutachten, Exposé, Bekanntmachung)

amtliche Bekanntmachung. Unterlagen öffnen mit Investor oder Pro. Preise

Keine Anlageberatung. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Unterlagen des Gerichts.Im Justizportal suchen