ZVG Radar
Anmelden

Beta: Alle Funktionen sind während der Testphase kostenlos freigeschaltet. Wir freuen uns über jedes Feedback: x.shaiq@gmail.com

Zur Suche

Haus in Nalbach-Piesbach

Ahornweg 45, 66809 Nalbach

Grundstück bebaut mit Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und innenliegender Doppelgarage

Verkehrswert

488.000 €

Termin

29.10.2026, 09:00

Cashflow n. St./Monat

-840 €

Max. Gebot

188.900 €

Objekt

Amtsgericht
Lebach im Saarland
Ort der Versteigerung
AG Lebach, Saarbrücker Str. 10, 66822 Lebach, -Sitzungssaal 24-
Aktenzeichen
0004 K 0013/2017
Art der Versteigerung
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Wohnfläche
203 m²
Zimmer
-
Baujahr
1999
Nutzung
unbekannt
Innenbesichtigung durch Gutachter
unbekannt

Mindestgebote im 1. Termin

5/10-Grenze (Zuschlag von Amts wegen versagt)
244.000 €
7/10-Grenze (Zuschlag auf Antrag versagbar)
341.600 €
Sicherheitsleistung (10 % des Verkehrswerts)
48.800 €

Mietschätzung

1.153 €/Monat

5,68 €/m², Ø Bestandsmiete 2022 (Zensus) im Umkreis

Investment-Schnellcheck beim Verkehrswert

Nettorendite
2,1 %
Kaufpreisfaktor
35,3
Cashflow n. St.
-840 €/Monat

Annahmen: Gebot = Verkehrswert, Eigenkapital = Nebenkosten + 10 % des Gebots, 4,2 % Zins, 2 % Tilgung, 42 % Grenzsteuersatz, 1 €/m² nicht umlagefähige Kosten.

Rechner

Eigene Annahmen rechnen mit Investor oder Pro. Preise

Aufteiler-Rechner

Kaufen, in Eigentumswohnungen aufteilen, einzeln verkaufen: Lohnt sich das, und bis zu welchem Gebot?

Eigene Annahmen rechnen mit Investor oder Pro. Preise

Beschreibung (Justizportal)

Grundstück bebaut mit Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und innenliegender Doppelgarage Details - ohne Gewähr: freistehendes repräsentatives Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, zweigeschossig, unterkellert, Walmdach, Dachgeschoss teilausgebaut Baujahr ca. 1999, Wohnfläche ca. 203 qm keine Innenbesichhtigung

Unterlagen (Gutachten, Exposé, Bekanntmachung)

amtliche Bekanntmachung. Unterlagen öffnen mit Investor oder Pro. Preise

Keine Anlageberatung. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Unterlagen des Gerichts.Im Justizportal suchen