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Haus in Schöpstal-Kunnersdorf

Charlottenhof 2a, 02829 Schöpstal

Einfamilienhaus

Verkehrswert

256.000 €

Termin

27.10.2026, 09:15

Cashflow n. St./Monat

-

Max. Gebot

-

Objekt

Amtsgericht
Görlitz
Ort der Versteigerung
Saal 119, Amtsgericht Görlitz, Postplatz 18, 02826 Görlitz
Aktenzeichen
0004 K 0024/2024
Art der Versteigerung
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Wohnfläche
-
Zimmer
-
Baujahr
-
Nutzung
unbekannt
Innenbesichtigung durch Gutachter
unbekannt

Mindestgebote im 1. Termin

5/10-Grenze (Zuschlag von Amts wegen versagt)
128.000 €
7/10-Grenze (Zuschlag auf Antrag versagbar)
179.200 €
Sicherheitsleistung (10 % des Verkehrswerts)
25.600 €

Mietschätzung

4,68 €/m²

4,68 €/m², Ø Bestandsmiete 2022 (Zensus) im Umkreis

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Annahmen: Gebot = Verkehrswert, Eigenkapital = Nebenkosten + 10 % des Gebots, 4,2 % Zins, 2 % Tilgung, 42 % Grenzsteuersatz, 1 €/m² nicht umlagefähige Kosten.

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Beschreibung (Justizportal)

zu lfd. Nr. 1: Grünfläche mit erheblichem Baumbewuchs. Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahren dient dieses Grundstück als Tauschfläche und ist mit Abschluss des Verfahrens nicht mehr dem Versteigerungsobjekt zuzuordnen. Statt dessen kommt ein neues Flurstück mit Flurstücksbezeichnung 182 hinzu, das als Wegefläche zur Erschließung des Bewertungsgrundstück Charlottenhof 2a dient. zu lfd. Nr. 2: Bisheriges Flst. 25 bebaut mit Einfamilienhaus, Baujahr Mitte des 19. Jh, mit angrenzender Scheune sowie mehreren Nebengebäuden; Teil einer ehem. Hofanlage. Bei Begutachtung war das Gebäude in einem überwiegend einfach ausgestatteten, mit mehreren Mängeln und Schäden behafteten Zustand, das Grundstück selbst war überwiegend gepflegt. Im Rahmen der Flurbereinigung werden die Grundstücksgrenzen angepasst, künftiges Flurstück 184. Bisheriges Flst. 17 genutzt als Grünfläche mit Baumbewuchs, bisher nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt. Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens werden die Grundstücksgrenzen angepasst. Künftiges Flurstück 173. Die Teilnehmergemeinschaft der ländlichen Neuordnung S 127 - Verlegung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd - weist darauf hin, dass ein Erwerber von Grundstücken in einem Flurbereinigungsverfahren das bisher durchgeführte Verfahren nach § 15 FlurbG gegen sich gelten lassen muss. Der Erwerber tritt in den Verhandlungsstand mit allen Rechten und Pflichten eines Teilnehmers in das Verfahren ein. Dies gilt auch bei einem Erwerb im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens. Aufgrund des fortgeschrittenen Verfahrensstandes sind Änderungen an der im Flurbereinigungsplan ausgewiesenen Abfindung nicht mehr möglich. Besitz und Nutzung sind übergegangen, der vereinbarte Geldausgleich wurde bereits gezahlt.

Unterlagen (Gutachten, Exposé, Bekanntmachung)

amtliche Bekanntmachung, Exposee. Unterlagen öffnen mit Investor oder Pro. Preise

Keine Anlageberatung. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Unterlagen des Gerichts.Im Justizportal suchen