Sonstiges in Konradsreuth
Silberbacher Straße 22, 95176 Konradsreuth
unbebautes Grundstück (baureifes Land im Gewerbegebiet)
Verkehrswert
37.000 €
Termin
12.10.2026, 08:30
Cashflow n. St./Monat
-
Max. Gebot
-
Objekt
- Amtsgericht
- Hof
- Ort der Versteigerung
- Amtsgericht Hof, Berliner Platz 1, 95030 Hof, Sitzungssaal 012
- Aktenzeichen
- K 0049/2025
- Art der Versteigerung
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- Wohnfläche
- -
- Zimmer
- -
- Baujahr
- -
- Nutzung
- unbekannt
- Innenbesichtigung durch Gutachter
- unbekannt
Mindestgebote im 1. Termin
- 5/10-Grenze (Zuschlag von Amts wegen versagt)
- 18.500 €
- 7/10-Grenze (Zuschlag auf Antrag versagbar)
- 25.900 €
- Sicherheitsleistung (10 % des Verkehrswerts)
- 3.700 €
Mietschätzung
3,97 €/m²
3,97 €/m², Ø Bestandsmiete 2022 (Zensus) im Umkreis
Investment-Schnellcheck beim Verkehrswert
Für dieses Objekt fehlen Angaben (z. B. Wohnfläche) für eine Rechnung.
Annahmen: Gebot = Verkehrswert, Eigenkapital = Nebenkosten + 10 % des Gebots, 4,2 % Zins, 2 % Tilgung, 42 % Grenzsteuersatz, 1 €/m² nicht umlagefähige Kosten.
Rechner
Eigene Annahmen rechnen mit Investor oder Pro. Preise
Beschreibung (Justizportal)
Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof von Konradsreuth Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Hektar Blatt Konradsreuth 573/3 Bauplatz Silberbacher Straße 22 0,1247 1698 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): unbebautes Grundstück (baureifes Land im Gewerbegebiet); Der Versteigerungsvermerk ist am 23.03.2026 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Unterlagen (Gutachten, Exposé, Bekanntmachung)
Gutachten, amtliche Bekanntmachung. Unterlagen öffnen mit Investor oder Pro. Preise
Keine Anlageberatung. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Unterlagen des Gerichts.Im Justizportal suchen