Haus in Kirchenlamitz-Raumetengrün
Im Hohenbuch, Hohenbuch 15, 95158 Kirchenlamitz
Einfamilienhaus und Schuppen, Gartengrundstück - teilweise überbaut, Gartengrundstück
Verkehrswert
91.000 €
Termin
26.10.2026, 10:00
Wohnfläche
108 m²
Verkehrswert pro m²
843 €/m²
Objekt
- Amtsgericht
- Hof
- Ort der Versteigerung
- Amtsgericht Hof, Berliner Platz 1, Sitzungssaal 012
- Aktenzeichen
- K 0027/2026
- Art der Versteigerung
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- Wohnfläche
- 108 m²laut Gutachten
- Zimmer
- 6laut Gutachten
- Baujahr
- 1955laut Gutachten
- Nutzung
- unbekannt
- Innenbesichtigung durch Gutachter
- unbekannt
Mindestgebote im 1. Termin
- 5/10-Grenze (Zuschlag von Amts wegen versagt)
- 45.500 €
- 7/10-Grenze (Zuschlag auf Antrag versagbar)
- 63.700 €
- Sicherheitsleistung (10 % des Verkehrswerts)
- 9.100 €
Aus dem Gutachten
- Grundstücksfläche
- 1.311 m²
Keine besonderen Hinweise erkannt.
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Beschreibung (Justizportal)
Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Wunsiedel von Raumetengrün lfd.Nr. Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Hektar Blatt 1 Raumetengrün 875/1 Wohnhaus (tlw. auf Fl.St. 875/2),Nebengebäude, Hofraum, Garten Hohenbuch Hs.Nr. 15 0,0552 307 2 Raumetengrün 875/2 Wohnhaus (tlw. auf Fl.St. 875/1), Hofraum Hohenbuch Hs.Nr. 15 0,0145 307 3 Raumetengrün 875/3 Grünland (Bauplatz) Im Hohenbuch 0,0614 307 Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Einfamilienhaus und Schuppen; Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Gartengrundstück - teilweise überbaut; Lfd. Nr. 3 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Gartengrundstück; Der Versteigerungsvermerk ist am 20.04.2026 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Unterlagen (Gutachten, Exposé, Bekanntmachung)
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