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Wohnung in Übach-Palenberg-Boscheln, Holthausen

Blumenstraße 18/20, 52531 Übach-Palenberg

Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)

Verkehrswert

128.000 €

Termin

19.11.2026, 09:00

Wohnfläche

90 m²

Verkehrswert pro m²

1.422 €/m²

Objekt

Amtsgericht
Geilenkirchen
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Geilenkirchen, Hauptgebäude, Konrad-Adenauer-Straße 225, 52511 Geilenkirchen, Etage 2, Sitzungssaal 210
Aktenzeichen
0070 K 0010/2024
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Wohnfläche
90 m²
Zimmer
-
Baujahr
1969
Nutzung
vermietet (laut Beschreibung)
Innenbesichtigung durch Gutachter
unbekannt

Mindestgebote im 1. Termin

5/10-Grenze (Zuschlag von Amts wegen versagt)
64.000 €
7/10-Grenze (Zuschlag auf Antrag versagbar)
89.600 €
Sicherheitsleistung (10 % des Verkehrswerts)
12.800 €

Rechner

Eigene Annahmen rechnen mit Investor oder Pro. Preise

Beschreibung (Justizportal)

Beim Bewertungsobjekt handelt es sich laut Gutachten um eine Eigentumswohnung in einem im Stadtteil Boscheln des Stadtgebietes Übach-Palenberg gelegenen Siebzehnfamilienwohnhauses. Die zu bewertende Wohnung (Nr. 10 gemäß Aufteilungsplan) liegt im 1. Obergeschoss vorne rechts. Die Grundstücksfläche beträgt 2.090 m².Das unterkellerte Mehrfamilienhaus wurde 1969 in massiver Bauweise errichtet. Es verfügt über drei bis vier Vollgeschosse und Flachdach. Die zu bewertende Wohnung teilt sich entsprechend der in der Bauakte enthaltenen Grundrissen in vier Zimmer, Küche, Abstellraum, Diele, Bad, Gäste -WC und Balkon mit einer Wohnfläche von rund 90 m² auf.Über das Ausbau- und Ausstattungsniveau der Wohnung kann aufgrund der nicht erfolgten Innenbesichtigung keine Aussage getroffen werden. Das Mehrfamilienwohnhaus ist insgesamt als einfach bis mittel zu klassifizieren. In den 1980-1990er Jahren wurden die Fassade wärmegedämmt und die Fenster erneuert. Seit 2007 wurden die Heizungsanlage, die Hauseingangstüre sowie die Flachdächer einschließlich Wärmedämmung erneuert. Der Bau- und Unterhaltungszustand ist durchschnittlich. Es besteht Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf in geringem Umfang.Der Energieausweis vom 13.12.2017 gemäß § 80 Gebäudeenergiegesetz (GEG) zum Energieverbrauch des Bewertungsobjektes weist einen Energieverbrauchskennwert in Höhe von 155,4 kWh / (m² * a). Das entspricht laut dem Gutachten dem Durchschnitt des Wohngebäudebestandes.Das Objekt ist vermietet.Ein Bieter hat auf Verlangen 10% des Verkehrswertes als Sicherheit zu leisten.Sicherheitsleistung in Barzahlung ist ausgeschlossen.

Unterlagen (Gutachten, Exposé, Bekanntmachung)

Exposee, Foto, Gutachten, amtliche Bekanntmachung. Anmelden

Keine Anlageberatung. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Unterlagen des Gerichts.Im Justizportal suchen