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Haus in Hattingen-Holthausen

Ruhrhöhenweg 9, Ruhrhöhenweg 10b, Die Eichen Mark, 45527 Hattingen

Einfamilienhaus, Doppelgarage, Nebengebäude (genehmigt als Wasch- und Geräteschuppen)

Verkehrswert

796.000 €

Termin

20.11.2026, 09:30

Wohnfläche

304 m²

Verkehrswert pro m²

2.618 €/m²

Objekt

Amtsgericht
Hattingen
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Hattingen, Hauptgebäude, Bahnhofstr. 9, 45525 Hattingen, Etage E, Sitzungssaal 1
Aktenzeichen
0012 K 0002/2025
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Wohnfläche
304 m²
Zimmer
-
Baujahr
1985
Nutzung
unbekannt
Innenbesichtigung durch Gutachter
unbekannt

Mindestgebote im 1. Termin

5/10-Grenze (Zuschlag von Amts wegen versagt)
398.000 €
7/10-Grenze (Zuschlag auf Antrag versagbar)
557.200 €
Sicherheitsleistung (10 % des Verkehrswerts)
79.600 €

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Beschreibung (Justizportal)

Laut Wertgutachten ist das Grundstück mit einem freistehenden Einfamilienwohnhaus, einer Doppelgarage und einem Nebengebäude (ehemaliger genehmigter Wasch- und Geräteschuppen) bebaut. Ursprungsbaujahr ist geschätzt vor 1930. Im Jahr 2003 haben ein Umbau, eine Erweiterung und Sanierung stattgefunden. Das Einfamilienwohnhaus ist eingeschossig, teilunterkellert und hat ein ausgebautes Dachgeschoss. Im Grundriss sind die Räumlichkeiten wie folgt bezeichnet: Erdgeschoss: Eingangsbereich, Diele, Hauswirtschaftsraum, Bad, Küche, Ess- und Wohnbereich, Wintergarten.Dachgeschosses: Arbeitszimmer, Bad, Flur, Schlafraum, Balkon.Die Wohnfläche beträgt rd. 304 m²,Das Gebäude wird mittels einer Öl-Zentralheizung mit Warmwasseraufbereitung beheizt. Die Abwasserentsorgung erfolgt über eine Kleinklär- und Verrieselungsanlage. Das Grundstück ist bis auf die Fläche um das Gebäude eingegrünt, bewachsen und verwildert mit Wildwuchs, Sträuchern und Baumbestand. Es besteht ein allgemeiner Pflegerückstand an den Außenanlagen. Die Doppelgarage als Stahlbeton-Fertigteilgarage ist von Baujahr 1985. Das Nebengebäude (ehemaliges Wasch- und Gerätehaus), eingeschossig, nicht unterkellert ist Baujahr 1951. Auf dem Grundstück befindet sich eine Funkübertragungsstelle mit Sendemast. Die Wohnlage wird als mittel bis gut eingestuft.

Unterlagen (Gutachten, Exposé, Bekanntmachung)

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