Wohnung in Gelsenkirchen-Heßler
Fersenbruch 68, 45883 Gelsenkirchen
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)
Verkehrswert
72.000 €
Termin
27.11.2026, 09:30
Cashflow n. St./Monat
-25 €
Max. Gebot
62.700 €
Objekt
- Amtsgericht
- Gelsenkirchen
- Ort der Versteigerung
- Amtsgericht Gelsenkirchen, Hauptgebäude, Bochumer Straße 79, 45886 Gelsenkirchen, Etage 2, Sitzungssaal 212
- Aktenzeichen
- 0005 K 0086/2024
- Art der Versteigerung
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- Wohnfläche
- 64 m²
- Zimmer
- -
- Baujahr
- -
- Nutzung
- leerstehend (laut Beschreibung)
- Innenbesichtigung durch Gutachter
- nicht erfolgt
Mindestgebote im 1. Termin
- 5/10-Grenze (Zuschlag von Amts wegen versagt)
- 36.000 €
- 7/10-Grenze (Zuschlag auf Antrag versagbar)
- 50.400 €
- Sicherheitsleistung (10 % des Verkehrswerts)
- 7.200 €
Mietschätzung
371 €/Monat
5,8 €/m², Ø Bestandsmiete 2022 (Zensus) im Umkreis
Investment-Schnellcheck beim Verkehrswert
- Nettorendite
- 4,6 %
- Kaufpreisfaktor
- 16,2
- Cashflow n. St.
- -25 €/Monat
Annahmen: Gebot = Verkehrswert, Eigenkapital = Nebenkosten + 10 % des Gebots, 4,2 % Zins, 2 % Tilgung, 42 % Grenzsteuersatz, 1 €/m² nicht umlagefähige Kosten.
Rechner
- Gesamtkosten
- 77.760 €
- Cashflow vor Steuern
- -39 €/Monat
- Cashflow nach Steuern
- -25 €/Monat
- Nettorendite
- 4,6 %
- Kaufpreisfaktor
- 16.2
- Max. Gebot für 0 € Cashflow
- 62.700 €
Beschreibung (Justizportal)
Laut Wertgutachten handelt es sich um eine im Hause Fersenbruch 68 in 45883 Gelsenkirchen-Heßler im EG links gelegene Eigentumswohnung in einem einseitig angebauten, unterkellerten, dreigeschossigen Mehrfamilienhaus mit ein- und zweigeschossigen Anbauten nebst Kellerraum (7 Wohneinheiten). Raumaufteilung/Orientierung nicht bekannt. Ursprungsbaujahr Mehrfamilienhaus ca. 1951, Baujahr Anbauten unbekannt. Um- und Anbauten DG ca. 2004, Umbauten EG ca. 2007. Wohnfläche ca. 64 m², zum Wertermittlungsstichtag (28.04.2025) leerstehend. Eine Innenbesichtigung der Wohnung wurde nicht ermöglicht. Im Gemeinschaftseigentum sind augenscheinlich keine Schäden oder Mängel erkennbar. Gemäß Aushang an der leerstehenden Gewerbeeinheit im Erdgeschoss scheint es jedoch “Bau-, Abluft- und Brandschutzmängel” im Erdgeschoss zu geben. Ob eine Nutzungsänderungsgenehmigung der zuständigen Baubehörde für die Umnutzung von Gewerberäumen zu Wohnraum vorliegt, ist nicht bekannt. Die Einsichtnahme in das Gutachten nebst allen Anlagen wird angeraten
Unterlagen (Gutachten, Exposé, Bekanntmachung)
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