Sonstiges in Vreden
Konrad-Zuse-Ring 13,15, 48691 Vreden
gewerblich genutztes Grundstück, Kfz-Stellplatz, Gewerbeeinheit (z.B. Laden, Büro), Betriebsgebäude mit Halle, überdachtem Außenlager, Büros
Verkehrswert
2.170.500 €
Termin
02.12.2026, 11:00
Cashflow n. St./Monat
-
Max. Gebot
-
Objekt
- Amtsgericht
- Ahaus
- Ort der Versteigerung
- Amtsgericht Ahaus, Gebäude II, Sümmermannplatz 5 - Gebäude II -, 48683 Ahaus, Etage 1, Sitzungssaal IV
- Aktenzeichen
- 0077 K 0019/2025
- Art der Versteigerung
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- Wohnfläche
- -
- Zimmer
- -
- Baujahr
- 2018
- Nutzung
- unbekannt
- Innenbesichtigung durch Gutachter
- unbekannt
Mindestgebote im 1. Termin
- 5/10-Grenze (Zuschlag von Amts wegen versagt)
- 1.085.250 €
- 7/10-Grenze (Zuschlag auf Antrag versagbar)
- 1.519.350 €
- Sicherheitsleistung (10 % des Verkehrswerts)
- 217.050 €
Mietschätzung
5,74 €/m²
5,74 €/m², Ø Bestandsmiete 2022 (Zensus) im Umkreis
Investment-Schnellcheck beim Verkehrswert
Für dieses Objekt fehlen Angaben (z. B. Wohnfläche) für eine Rechnung.
Annahmen: Gebot = Verkehrswert, Eigenkapital = Nebenkosten + 10 % des Gebots, 4,2 % Zins, 2 % Tilgung, 42 % Grenzsteuersatz, 1 €/m² nicht umlagefähige Kosten.
Rechner
- Gesamtkosten
- 2.344.140 €
- Cashflow vor Steuern
- -10.093 €/Monat
- Cashflow nach Steuern
- -6.099 €/Monat
- Nettorendite
- 0,0 %
- Kaufpreisfaktor
- -
- Max. Gebot für 0 € Cashflow
- 0 €
Beschreibung (Justizportal)
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein gewerblich genutztes Grundstück, welches im nordöstlichen Randbereich der Stadt Vreden in einem Gewerbegebiet liegt. Das Grundstück ist mit einem Betriebsgebäude (Baujahr 2018) bebaut, welches aus drei Gebäude/-teilen (Betriebshalle, Verwaltung und Außenlager) und weiteren Nebenanlagen (Vier Bürocontainer, Überdachung in Holzbauweise (Fahrradabstellplatz) sowie eine Holzhütte) besteht. Es sind laut Gutachten 14 KfZ-Stellplätze im Freien vorhanden. Ein Brückenlaufkran in der Betriebshalle wurde bei der Bewertung des Grundbesitzes berücksichtigt. Eine PV-Anlage, sowie die Bürocontainer wurden als nicht dauerhafte Einrichtungen nicht mitbewertet.
Unterlagen (Gutachten, Exposé, Bekanntmachung)
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