Haus in Nettetal-Lobberich
Süchtelner Straße 101, 41334 Nettetal
Reihenhaus
Verkehrswert
140.000 €
Termin
03.12.2026, 10:00
Cashflow n. St./Monat
-3 €
Max. Gebot
139.000 €
Objekt
- Amtsgericht
- Nettetal
- Ort der Versteigerung
- Amtsgericht Nettetal, Hauptgebäude, Steegerstraße 61, 41334 Nettetal, Etage 1, Sitzungssaal 18
- Aktenzeichen
- 0010 K 0022/2025
- Art der Versteigerung
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- Wohnfläche
- 151 m²
- Zimmer
- -
- Baujahr
- -
- Nutzung
- unbekannt
- Innenbesichtigung durch Gutachter
- unbekannt
Mindestgebote im 1. Termin
- 5/10-Grenze (Zuschlag von Amts wegen versagt)
- 70.000 €
- 7/10-Grenze (Zuschlag auf Antrag versagbar)
- 98.000 €
- Sicherheitsleistung (10 % des Verkehrswerts)
- 14.000 €
Mietschätzung
850 €/Monat
5,63 €/m², Ø Bestandsmiete 2022 (Zensus) im Umkreis
Investment-Schnellcheck beim Verkehrswert
- Nettorendite
- 5,3 %
- Kaufpreisfaktor
- 13,7
- Cashflow n. St.
- -3 €/Monat
Annahmen: Gebot = Verkehrswert, Eigenkapital = Nebenkosten + 10 % des Gebots, 4,2 % Zins, 2 % Tilgung, 42 % Grenzsteuersatz, 1 €/m² nicht umlagefähige Kosten.
Rechner
- Gesamtkosten
- 151.200 €
- Cashflow vor Steuern
- 23 €/Monat
- Cashflow nach Steuern
- -3 €/Monat
- Nettorendite
- 5,3 %
- Kaufpreisfaktor
- 13.7
- Max. Gebot für 0 € Cashflow
- 139.000 €
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Ø Angebotspreis Wohnungen im PLZ-Gebiet 41334: 2.222 €/m² (26 Angebote der letzten 180 Tage). Vorbelegt mit 10 % Abschlag.
- Verkaufserlös
- 302.000 €
- Kauf inkl. Grunderwerbsteuer und Gerichtskosten
- - 151.200 €
- Aufteilung
- - 7.000 €
- Sanierung
- - 37.750 €
- Vertrieb
- - 10.781 €
- Finanzierung
- - 14.171 €
- Gewinn
- 81.097 €
- Marge vom Erlös / auf Kosten
- 26,9 % / 36,7 %
Max. Gebot für Zielmarge (20 %)
157.800 €
Je Einheit: 76 m² für 151.000 €
Beschreibung (Justizportal)
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein teilunterkellertes Reihenmittelhaus mit einer Wohnfläche von 151 qm mit einem Wohnraumanbau und einer PKW-Garage.Das Haus befindet sich in einem rohbauähnlichen Zustand, ist kernsanierungsbedürftig und derzeit nicht bewohnbar.Für den Wohnraumanbau liegt keine Baugenehmigung vor.Es gibt eine Dachgaube.Es gibt weder eine Heizung noch eine funktionsfähige Wasseraufbereitung.Die begonnene Elektroinstallation scheint nicht fachgerecht ausgeführt.
Unterlagen (Gutachten, Exposé, Bekanntmachung)
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