Sonstiges in Hagen
Enneper Str. 168, 58135 Hagen
sonstiges Teileigentum (z.B. Keller, Hobbyraum), Dachboden
Verkehrswert
12.000 €
Termin
11.12.2026, 09:00
Cashflow n. St./Monat
-
Max. Gebot
-
Objekt
- Amtsgericht
- Hagen
- Ort der Versteigerung
- Amtsgericht Hagen, Hauptgebäude, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Etage 1, Sitzungssaal 143
- Aktenzeichen
- 0031 K 0078/2025
- Art der Versteigerung
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- Wohnfläche
- -
- Zimmer
- -
- Baujahr
- -
- Nutzung
- leerstehend (laut Beschreibung)
- Innenbesichtigung durch Gutachter
- nicht erfolgt
Mindestgebote im 1. Termin
- 5/10-Grenze (Zuschlag von Amts wegen versagt)
- 6.000 €
- 7/10-Grenze (Zuschlag auf Antrag versagbar)
- 8.400 €
- Sicherheitsleistung (10 % des Verkehrswerts)
- 1.200 €
Mietschätzung
5,28 €/m²
5,28 €/m², Ø Bestandsmiete 2022 (Zensus) im Umkreis
Investment-Schnellcheck beim Verkehrswert
Für dieses Objekt fehlen Angaben (z. B. Wohnfläche) für eine Rechnung.
Annahmen: Gebot = Verkehrswert, Eigenkapital = Nebenkosten + 10 % des Gebots, 4,2 % Zins, 2 % Tilgung, 42 % Grenzsteuersatz, 1 €/m² nicht umlagefähige Kosten.
Rechner
- Gesamtkosten
- 12.960 €
- Cashflow vor Steuern
- -56 €/Monat
- Cashflow nach Steuern
- -34 €/Monat
- Nettorendite
- 0,0 %
- Kaufpreisfaktor
- -
- Max. Gebot für 0 € Cashflow
- 0 €
Beschreibung (Justizportal)
Laut Sachverständigengutachten: Am Bewertungsstichtag vermutlich leerstehendes Teileigentum im Dachboden des mehrgeschossigen Mehrfamilienhauses „Enneper Str. 168“ mit ca. 52 m² nebst Kellerraum. Dem Sachverständigen war eine Innenbesichtigung des Objekts nicht möglich. Nach sachverständiger Auffassung ist der Dachraum ausbaufähig, eine Baugenehmigung liegt jedoch nicht vor. Auf dem Flurstück 266 und dem angrenzenden Teil des Flurstücks 315 befindet sich eine Altablagerung (Basisauffüllung) aus dem Jahre 1952. Art und Zusammensetzung der Füllmaterialien sind nicht bekannt. Untersuchungen liegen nicht vor. Ein Altlastengutachten wurde nicht eingeholt. Das Objekt wurde entgegen den Ausführungen im Gutachten und in der Terminsbestimmung nicht öffentlich gefördert; dieser Umstand wurde dem Gerich erst nach der Veröffentlichung der Terminsbestimmung bekannt. Für eine Zuschlagserteilung ist die Zustimmung des WEG-Verwalters erforderlich. Bei dem betreibenden Gläubiger handelt es sich um eine Behörde. Ein Ansprechpartner ist daher nicht zu benennen, da dieser weder weitere Auskünfte erteilen, Verkaufsgespräche führen, noch eine Besichtigung vermitteln kann.
Unterlagen (Gutachten, Exposé, Bekanntmachung)
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