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Wohnung in Gelsenkirchen-Bulmke

Paulinenstraße 13, 45881 Gelsenkirchen

Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)

Verkehrswert

53.000 €

Termin

16.12.2026, 11:00

Cashflow n. St./Monat

-56 €

Max. Gebot

32.500 €

Objekt

Amtsgericht
Gelsenkirchen
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Gelsenkirchen, Hauptgebäude, Bochumer Straße 79, 45886 Gelsenkirchen, Etage 2, Sitzungssaal 202
Aktenzeichen
0005 K 0111/2022
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Wohnfläche
36 m²
Zimmer
-
Baujahr
1953
Nutzung
vermietet (laut Beschreibung)
Innenbesichtigung durch Gutachter
unbekannt

Mindestgebote im 1. Termin

5/10-Grenze (Zuschlag von Amts wegen versagt)
26.500 €
7/10-Grenze (Zuschlag auf Antrag versagbar)
37.100 €
Sicherheitsleistung (10 % des Verkehrswerts)
5.300 €

Mietschätzung

195 €/Monat

5,42 €/m², Ø Bestandsmiete 2022 (Zensus) im Umkreis

Investment-Schnellcheck beim Verkehrswert

Nettorendite
3,2 %
Kaufpreisfaktor
22,6
Cashflow n. St.
-56 €/Monat

Annahmen: Gebot = Verkehrswert, Eigenkapital = Nebenkosten + 10 % des Gebots, 4,2 % Zins, 2 % Tilgung, 42 % Grenzsteuersatz, 1 €/m² nicht umlagefähige Kosten.

Rechner

Gesamtkosten
57.240 €
Cashflow vor Steuern
-93 €/Monat
Cashflow nach Steuern
-56 €/Monat
Nettorendite
3,2 %
Kaufpreisfaktor
22.6
Max. Gebot für 0 € Cashflow
32.400 €

Beschreibung (Justizportal)

Laut Wertgutachten handelt es sich um zwei Eigentumswohnungen in einem voll unterkellerten, dreigeschossigen Mehrfamilienwohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss (insg. 10 Wohneinheiten), Baujahr 1953/Ausbau DG 1992:A. Wohnung Nr. 3 - Grundbuch von Bulmke Blatt 1286:Eigentumswohnung im 1. OG -von der Straße aus betrachtet links-, 36 m² Wfl., 1 Kellerraum.B. Wohnung Nr. 4 - Grundbuch von Bulmke Blatt 1287:Eigentumswohnung im 1. OG -von der Straße aus betrachtet mittig-, 35 m² Wfl., 1 Kellerraum.Die Wohnungen Nr. 3 und 4 sind in der Örtlichkeit miteinander verbunden, werden als wirtschaftliche Einheit genutzt und waren zum Wertermittlungsstichtag (= 04.05.2023) als eine Einheit vermietet. Die Einsichtnahme der Gutachten nebst allen Anlagen wird angeraten!Die Verkehrswerte wurden gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG wie folgt festgesetzt: A. Einzelverkehrswert Wohnung Nr. 3 - Grundbuch von Bulmke Blatt 1286: 24.000,00 €B. Einzelverkehrswert Wohnung Nr. 4 - Grundbuch von Bulmke Blatt 1287: 20.000,00 €C. Gesamtverkehrswert beider Wohnungen Nr. 3 und 4 im Gesamtausgebot -Grundbücher von Bulmke Blatt 1286 und 1287: 53.000,00 €Die Summe der Einzelverkehrswerte entsprechen vorliegend nicht dem durch die Sachverständige ermittelten Gesamtwert beider Wohnungen betrachtet als wirtschaftliche Einheit.Bei den Einzelwerten waren die fiktiven Kosten eines Rückbaus in Abzug zu bringen (Trennung beider Wohnungen inkl. gemeinschaftlicher Heizungs- und Elektroinstallation, Verschließung Türöffnung zur Wohnung Nr. 3, Herstellung der im Aufteilungsplan der Teilungserklärung dargestellten Zuschnitte, etc.).

Unterlagen (Gutachten, Exposé, Bekanntmachung)

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Keine Anlageberatung. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Unterlagen des Gerichts.Im Justizportal suchen