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Haus in Eisenberg

Ebertsheimer Straße 22 a, 67304 Eisenberg

Einfamilienhaus, Garage

Verkehrswert

330.000 €

Termin

25.11.2026, 10:15

Cashflow n. St./Monat

-

Max. Gebot

-

Objekt

Amtsgericht
Rockenhausen
Ort der Versteigerung
Sitzungssaal 1, Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen
Aktenzeichen
0001 K 0024/2025
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Wohnfläche
-
Zimmer
-
Baujahr
-
Nutzung
unbekannt
Innenbesichtigung durch Gutachter
unbekannt

Mindestgebote im 1. Termin

5/10-Grenze (Zuschlag von Amts wegen versagt)
165.000 €
7/10-Grenze (Zuschlag auf Antrag versagbar)
231.000 €
Sicherheitsleistung (10 % des Verkehrswerts)
33.000 €

Mietschätzung

5,83 €/m²

5,83 €/m², Ø Bestandsmiete 2022 (Zensus) im Umkreis

Investment-Schnellcheck beim Verkehrswert

Für dieses Objekt fehlen Angaben (z. B. Wohnfläche) für eine Rechnung.

Annahmen: Gebot = Verkehrswert, Eigenkapital = Nebenkosten + 10 % des Gebots, 4,2 % Zins, 2 % Tilgung, 42 % Grenzsteuersatz, 1 €/m² nicht umlagefähige Kosten.

Rechner

Gesamtkosten
351.450 €
Cashflow vor Steuern
-1.534 €/Monat
Cashflow nach Steuern
-930 €/Monat
Nettorendite
0,0 %
Kaufpreisfaktor
-
Max. Gebot für 0 € Cashflow
0 €

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Ø Angebotspreis Wohnungen im PLZ-Gebiet 67304: 2.219 €/m² (16 Angebote der letzten 180 Tage). Vorbelegt mit 10 % Abschlag.

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Beschreibung (Justizportal)

Eingetragen im Grundbuch von Eisenberg Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Eisenberg 1767 Gebäude- und Freifläche Ebertsheimer Straße 22 a 950 1869 BV 2 | Objektbeschreibung: Einfamilienhaus mit Garagenanbau Keine Innenbesichtigung Verkehrswert: 330.000,00 € Die erste Beschlagnahme des Grundstücks erfolgte am 03.05.2025 Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Keine Anlageberatung. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Unterlagen des Gerichts.Im Justizportal suchen