Haus in Fohren-Linden
Hauptstraße 5, 55777 Fohren-Linden
Einfamilienhaus, Scheune mit Stalleinbauten
Verkehrswert
93.300 €
Termin
30.11.2026, 09:00
Cashflow n. St./Monat
-
Max. Gebot
-
Objekt
- Amtsgericht
- Idar-Oberstein
- Ort der Versteigerung
- Amtsgericht Idar-Oberstein, Saal 116
- Aktenzeichen
- 0011 K 0029/2025
- Art der Versteigerung
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- Wohnfläche
- -
- Zimmer
- -
- Baujahr
- -
- Nutzung
- unbekannt
- Innenbesichtigung durch Gutachter
- unbekannt
Mindestgebote im 1. Termin
- 5/10-Grenze (Zuschlag von Amts wegen versagt)
- 46.650 €
- 7/10-Grenze (Zuschlag auf Antrag versagbar)
- 65.310 €
- Sicherheitsleistung (10 % des Verkehrswerts)
- 9.330 €
Mietschätzung
3,97 €/m²
3,97 €/m², Ø Bestandsmiete 2022 (Zensus) im Umkreis
Investment-Schnellcheck beim Verkehrswert
Für dieses Objekt fehlen Angaben (z. B. Wohnfläche) für eine Rechnung.
Annahmen: Gebot = Verkehrswert, Eigenkapital = Nebenkosten + 10 % des Gebots, 4,2 % Zins, 2 % Tilgung, 42 % Grenzsteuersatz, 1 €/m² nicht umlagefähige Kosten.
Rechner
- Gesamtkosten
- 99.365 €
- Cashflow vor Steuern
- -434 €/Monat
- Cashflow nach Steuern
- -263 €/Monat
- Nettorendite
- 0,0 %
- Kaufpreisfaktor
- -
- Max. Gebot für 0 € Cashflow
- 0 €
Aufteiler-Rechner
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Beschreibung (Justizportal)
Eingetragen im Grundbuch von Fohren-Linden Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Fohren-Linden Flur 4, Flurstück 192/3 Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 5 395 1123 BV 3 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus und Scheune mit Stalleinbauten; Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind. Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de Ansprechpartner des Gläubigers für Interessenten: Karlo J. Braun, 06242/910771 Der Versteigerungsvermerk ist am 22.07.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Unterlagen (Gutachten, Exposé, Bekanntmachung)
amtliche Bekanntmachung. Anmelden
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