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Haus in Hottenbach

Ringstraße 13, 55758 Hottenbach

Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus mit Nebengebäude

Verkehrswert

42.500 €

Termin

07.12.2026, 10:00

Cashflow n. St./Monat

-

Max. Gebot

-

Objekt

Amtsgericht
Idar-Oberstein
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Idar-Oberstein, Saal 116
Aktenzeichen
0011 K 0002/2025
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Wohnfläche
-
Zimmer
-
Baujahr
-
Nutzung
unbekannt
Innenbesichtigung durch Gutachter
unbekannt

Mindestgebote im 1. Termin

5/10-Grenze (Zuschlag von Amts wegen versagt)
21.250 €
7/10-Grenze (Zuschlag auf Antrag versagbar)
29.750 €
Sicherheitsleistung (10 % des Verkehrswerts)
4.250 €

Mietschätzung

4,03 €/m²

4,03 €/m², Ø Bestandsmiete 2022 (Zensus) im Umkreis

Investment-Schnellcheck beim Verkehrswert

Für dieses Objekt fehlen Angaben (z. B. Wohnfläche) für eine Rechnung.

Annahmen: Gebot = Verkehrswert, Eigenkapital = Nebenkosten + 10 % des Gebots, 4,2 % Zins, 2 % Tilgung, 42 % Grenzsteuersatz, 1 €/m² nicht umlagefähige Kosten.

Rechner

Gesamtkosten
45.263 €
Cashflow vor Steuern
-198 €/Monat
Cashflow nach Steuern
-120 €/Monat
Nettorendite
0,0 %
Kaufpreisfaktor
-
Max. Gebot für 0 € Cashflow
0 €

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Beschreibung (Justizportal)

Eingetragen im Grundbuch von Hottenbach Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Hottenbach Flur 20, Flurstück 43/2 Gebäude- und Freifläche Ringstraße 13 598 1345 BV 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus mit Nebengebäude Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 74a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind. Der Versteigerungsvermerk ist am 21.01.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung:Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis:Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Unterlagen (Gutachten, Exposé, Bekanntmachung)

amtliche Bekanntmachung. Anmelden

Keine Anlageberatung. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Unterlagen des Gerichts.Im Justizportal suchen