Sonstiges in Gerach
Hauptstraße 28, 55743 Gerach
Grundstück, bebaut mit einem Wohnhaus mit Garage
Verkehrswert
144.000 €
Termin
18.01.2027, 10:00
Wohnfläche
-
Verkehrswert pro m²
-
Objekt
- Amtsgericht
- Idar-Oberstein
- Ort der Versteigerung
- Amtsgericht Idar-Oberstein, Saal 116
- Aktenzeichen
- 0011 K 0004/2025
- Art der Versteigerung
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- Wohnfläche
- -
- Zimmer
- -
- Baujahr
- -
- Nutzung
- unbekannt
- Innenbesichtigung durch Gutachter
- unbekannt
Mindestgebote im 1. Termin
- 5/10-Grenze (Zuschlag von Amts wegen versagt)
- 72.000 €
- 7/10-Grenze (Zuschlag auf Antrag versagbar)
- 100.800 €
- Sicherheitsleistung (10 % des Verkehrswerts)
- 14.400 €
Rechner
Eigene Annahmen rechnen mit Investor oder Pro. Preise
Beschreibung (Justizportal)
Eingetragen im Grundbuch von Gerach: Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Gerach Flur 10, Flurstück 67/5 Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 28 880 408 BV 1 Gerach Flur 10, Flurstück 66/3 Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 28 GENAUE FLÄCHE 0,06 M2 0 408 BV 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Grundstück, bebaut mit einem Wohnhaus mit Garage Der Versteigerungsvermerk ist am 06.02.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung:Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis:Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Unterlagen (Gutachten, Exposé, Bekanntmachung)
amtliche Bekanntmachung. Anmelden
Keine Anlageberatung. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Unterlagen des Gerichts.Im Justizportal suchen