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Haus in Klostermansfeld

Neue Straße 60, 06308 Klostermansfeld

Einfamilienhaus, unbebautes Grundstück

Verkehrswert

87.900 €

Termin

03.12.2026, 11:00

Cashflow n. St./Monat

59 €

Max. Gebot

108.800 €

Objekt

Amtsgericht
Eisleben
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Eisleben, Saal 321
Aktenzeichen
0052 K 0056/2024
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Wohnfläche
154 m²
Zimmer
-
Baujahr
1930
Nutzung
unbekannt
Innenbesichtigung durch Gutachter
unbekannt

Mindestgebote im 1. Termin

5/10-Grenze (Zuschlag von Amts wegen versagt)
43.950 €
7/10-Grenze (Zuschlag auf Antrag versagbar)
61.530 €
Sicherheitsleistung (10 % des Verkehrswerts)
8.790 €

Mietschätzung

704 €/Monat

4,57 €/m², Ø Bestandsmiete 2022 (Zensus) im Umkreis

Investment-Schnellcheck beim Verkehrswert

Nettorendite
6,8 %
Kaufpreisfaktor
10,4
Cashflow n. St.
59 €/Monat

Annahmen: Gebot = Verkehrswert, Eigenkapital = Nebenkosten + 10 % des Gebots, 4,2 % Zins, 2 % Tilgung, 42 % Grenzsteuersatz, 1 €/m² nicht umlagefähige Kosten.

Rechner

Gesamtkosten
93.614 €
Cashflow vor Steuern
120 €/Monat
Cashflow nach Steuern
59 €/Monat
Nettorendite
6,8 %
Kaufpreisfaktor
10.4
Max. Gebot für 0 € Cashflow
108.800 €

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Ø Angebotspreis Wohnungen im PLZ-Gebiet 063xx: 964 €/m² (30 Angebote der letzten 180 Tage). Vorbelegt mit 10 % Abschlag.

Verkaufserlös
133.672 €
Kauf inkl. Grunderwerbsteuer und Gerichtskosten
- 93.614 €
Aufteilung
- 7.000 €
Sanierung
- 38.500 €
Vertrieb
- 4.772 €
Finanzierung
- 9.909 €
Gewinn
-20.122 €
Marge vom Erlös / auf Kosten
-15,1 % / -13,1 %

Max. Gebot für Zielmarge (20 %)

46.900 €

Je Einheit: 77 m² für 66.836 €

Beschreibung (Justizportal)

Lfd. Nr. 1: Es handelt sich um ein mit einem teilunterkellerten Einfamilienhaus mit voll ausgebautem Dachgeschoss und Nebengelass bebautes Grundstück. Das Wohnhaus wurde um 1930 errichtet und verfügt über ca. 154 m² Wohnfläche. Es herrscht allgemeiner Instandhaltungs- und Modernisierungsstau und es bestehen statische Mängel im Keller- und Erdgeschoss die einer fachgerechten Sicherung bedürfen und mutmaßlich auf unkontrolliertes Wachstum eines unmittelbar am Wohnhaus wachsenden Baums zurückzuführen sind. Lfd. Nr. 2: Es handelt sich um ein unbebautes Grundstück mit Wildwuchs. Die Belange des Denkmalschutzes sind bei beiden Grundstücken zu beachten.

Unterlagen (Gutachten, Exposé, Bekanntmachung)

Exposee, amtliche Bekanntmachung. Anmelden

Keine Anlageberatung. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Unterlagen des Gerichts.Im Justizportal suchen