Haus in Klostermansfeld
Neue Straße 60, 06308 Klostermansfeld
Einfamilienhaus, unbebautes Grundstück
Verkehrswert
87.900 €
Termin
03.12.2026, 11:00
Cashflow n. St./Monat
59 €
Max. Gebot
108.800 €
Objekt
- Amtsgericht
- Eisleben
- Ort der Versteigerung
- Amtsgericht Eisleben, Saal 321
- Aktenzeichen
- 0052 K 0056/2024
- Art der Versteigerung
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- Wohnfläche
- 154 m²
- Zimmer
- -
- Baujahr
- 1930
- Nutzung
- unbekannt
- Innenbesichtigung durch Gutachter
- unbekannt
Mindestgebote im 1. Termin
- 5/10-Grenze (Zuschlag von Amts wegen versagt)
- 43.950 €
- 7/10-Grenze (Zuschlag auf Antrag versagbar)
- 61.530 €
- Sicherheitsleistung (10 % des Verkehrswerts)
- 8.790 €
Mietschätzung
704 €/Monat
4,57 €/m², Ø Bestandsmiete 2022 (Zensus) im Umkreis
Investment-Schnellcheck beim Verkehrswert
- Nettorendite
- 6,8 %
- Kaufpreisfaktor
- 10,4
- Cashflow n. St.
- 59 €/Monat
Annahmen: Gebot = Verkehrswert, Eigenkapital = Nebenkosten + 10 % des Gebots, 4,2 % Zins, 2 % Tilgung, 42 % Grenzsteuersatz, 1 €/m² nicht umlagefähige Kosten.
Rechner
- Gesamtkosten
- 93.614 €
- Cashflow vor Steuern
- 120 €/Monat
- Cashflow nach Steuern
- 59 €/Monat
- Nettorendite
- 6,8 %
- Kaufpreisfaktor
- 10.4
- Max. Gebot für 0 € Cashflow
- 108.800 €
Aufteiler-Rechner
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Ø Angebotspreis Wohnungen im PLZ-Gebiet 063xx: 964 €/m² (30 Angebote der letzten 180 Tage). Vorbelegt mit 10 % Abschlag.
- Verkaufserlös
- 133.672 €
- Kauf inkl. Grunderwerbsteuer und Gerichtskosten
- - 93.614 €
- Aufteilung
- - 7.000 €
- Sanierung
- - 38.500 €
- Vertrieb
- - 4.772 €
- Finanzierung
- - 9.909 €
- Gewinn
- -20.122 €
- Marge vom Erlös / auf Kosten
- -15,1 % / -13,1 %
Max. Gebot für Zielmarge (20 %)
46.900 €
Je Einheit: 77 m² für 66.836 €
Beschreibung (Justizportal)
Lfd. Nr. 1: Es handelt sich um ein mit einem teilunterkellerten Einfamilienhaus mit voll ausgebautem Dachgeschoss und Nebengelass bebautes Grundstück. Das Wohnhaus wurde um 1930 errichtet und verfügt über ca. 154 m² Wohnfläche. Es herrscht allgemeiner Instandhaltungs- und Modernisierungsstau und es bestehen statische Mängel im Keller- und Erdgeschoss die einer fachgerechten Sicherung bedürfen und mutmaßlich auf unkontrolliertes Wachstum eines unmittelbar am Wohnhaus wachsenden Baums zurückzuführen sind. Lfd. Nr. 2: Es handelt sich um ein unbebautes Grundstück mit Wildwuchs. Die Belange des Denkmalschutzes sind bei beiden Grundstücken zu beachten.
Unterlagen (Gutachten, Exposé, Bekanntmachung)
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