Haus in Baumholder
St. Hubertus-Straße 18, 55774 Baumholder
Grundstück bebaut mit einem freistehenden Einfamilienhaus und 2 Garagen
Verkehrswert
55.000 €
Termin
14.12.2026, 11:00
Cashflow n. St./Monat
-
Max. Gebot
-
Objekt
- Amtsgericht
- Idar-Oberstein
- Ort der Versteigerung
- Amtsgericht Idar-Oberstein, Saal 116
- Aktenzeichen
- 0011 K 0008/2025
- Art der Versteigerung
- Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
- Wohnfläche
- -
- Zimmer
- -
- Baujahr
- -
- Nutzung
- unbekannt
- Innenbesichtigung durch Gutachter
- unbekannt
Mindestgebote im 1. Termin
- 5/10-Grenze (Zuschlag von Amts wegen versagt)
- 27.500 €
- 7/10-Grenze (Zuschlag auf Antrag versagbar)
- 38.500 €
- Sicherheitsleistung (10 % des Verkehrswerts)
- 5.500 €
Mietschätzung
5,14 €/m²
5,14 €/m², Ø Bestandsmiete 2022 (Zensus) im Umkreis
Investment-Schnellcheck beim Verkehrswert
Für dieses Objekt fehlen Angaben (z. B. Wohnfläche) für eine Rechnung.
Annahmen: Gebot = Verkehrswert, Eigenkapital = Nebenkosten + 10 % des Gebots, 4,2 % Zins, 2 % Tilgung, 42 % Grenzsteuersatz, 1 €/m² nicht umlagefähige Kosten.
Rechner
- Gesamtkosten
- 58.575 €
- Cashflow vor Steuern
- -256 €/Monat
- Cashflow nach Steuern
- -155 €/Monat
- Nettorendite
- 0,0 %
- Kaufpreisfaktor
- -
- Max. Gebot für 0 € Cashflow
- 0 €
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Ø Angebotspreis Wohnungen im PLZ-Gebiet 557xx: 1.625 €/m² (79 Angebote der letzten 180 Tage). Vorbelegt mit 10 % Abschlag.
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Beschreibung (Justizportal)
Eingetragen im Grundbuch von Baumholder Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Baumholder Flur 8, Flurstück 386/1 Hof- und Gebäudefläche, St. Hubertus-Straße 18 368 2986 BV 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):Grundstück bebaut mit einem freistehenden Einfamilienhaus und 2 Garagen Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de Der Versteigerungsvermerk ist am 10.06.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung:Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis:Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.
Unterlagen (Gutachten, Exposé, Bekanntmachung)
amtliche Bekanntmachung. Anmelden
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