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Sonstiges in Rehau

Reutlichweg 28, 95111 Rehau

Werkstattgebäude mit Büro- und Sozialräumen

Verkehrswert

799.000 €

Termin

15.12.2026, 10:00

Cashflow n. St./Monat

-

Max. Gebot

-

Objekt

Amtsgericht
Hof
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Hof Sitzungssaal 012, Berliner Platz 1, 95030 Hof
Aktenzeichen
K 0048/2025
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Wohnfläche
-
Zimmer
-
Baujahr
-
Nutzung
unbekannt
Innenbesichtigung durch Gutachter
unbekannt

Mindestgebote im 1. Termin

5/10-Grenze (Zuschlag von Amts wegen versagt)
399.500 €
7/10-Grenze (Zuschlag auf Antrag versagbar)
559.300 €
Sicherheitsleistung (10 % des Verkehrswerts)
79.900 €

Mietschätzung

4,18 €/m²

4,18 €/m², Ø Bestandsmiete 2022 (Zensus) im Umkreis

Investment-Schnellcheck beim Verkehrswert

Für dieses Objekt fehlen Angaben (z. B. Wohnfläche) für eine Rechnung.

Annahmen: Gebot = Verkehrswert, Eigenkapital = Nebenkosten + 10 % des Gebots, 4,2 % Zins, 2 % Tilgung, 42 % Grenzsteuersatz, 1 €/m² nicht umlagefähige Kosten.

Rechner

Gesamtkosten
838.950 €
Cashflow vor Steuern
-3.715 €/Monat
Cashflow nach Steuern
-2.257 €/Monat
Nettorendite
0,0 %
Kaufpreisfaktor
-
Max. Gebot für 0 € Cashflow
0 €

Beschreibung (Justizportal)

Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof von Stammbach Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Hektar Blatt Rehau 1813 Gebäude- und Freifläche Reutlichweg 28 0,5496 9363 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Werkstattgebäude mit Büro- und Sozialräumen Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind. Weitere Informationen unter www.zvg-portal.de Der Versteigerungsvermerk ist am 22.07.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Unterlagen (Gutachten, Exposé, Bekanntmachung)

Gutachten, Gutachten, Gutachten, amtliche Bekanntmachung. Anmelden

Keine Anlageberatung. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Unterlagen des Gerichts.Im Justizportal suchen