Sonstiges in Bestensee
Hainweg 3, 15741 Bestensee
unbebautes Grundstück
Verkehrswert
147.000 €
Termin
07.12.2026, 09:30
Cashflow n. St./Monat
-
Max. Gebot
-
Objekt
- Amtsgericht
- Königs Wusterhausen
- Ort der Versteigerung
- Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlossplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen, Saal 1, Sitzungssaal
- Aktenzeichen
- 0008 K 0055/2025
- Art der Versteigerung
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- Wohnfläche
- -
- Zimmer
- -
- Baujahr
- -
- Nutzung
- unbekannt
- Innenbesichtigung durch Gutachter
- unbekannt
Mindestgebote im 1. Termin
- 5/10-Grenze (Zuschlag von Amts wegen versagt)
- 73.500 €
- 7/10-Grenze (Zuschlag auf Antrag versagbar)
- 102.900 €
- Sicherheitsleistung (10 % des Verkehrswerts)
- 14.700 €
Mietschätzung
6,68 €/m²
6,68 €/m², Ø Bestandsmiete 2022 (Zensus) im Umkreis
Investment-Schnellcheck beim Verkehrswert
Für dieses Objekt fehlen Angaben (z. B. Wohnfläche) für eine Rechnung.
Annahmen: Gebot = Verkehrswert, Eigenkapital = Nebenkosten + 10 % des Gebots, 4,2 % Zins, 2 % Tilgung, 42 % Grenzsteuersatz, 1 €/m² nicht umlagefähige Kosten.
Rechner
- Gesamtkosten
- 158.760 €
- Cashflow vor Steuern
- -684 €/Monat
- Cashflow nach Steuern
- -413 €/Monat
- Nettorendite
- 0,0 %
- Kaufpreisfaktor
- -
- Max. Gebot für 0 € Cashflow
- 0 €
Beschreibung (Justizportal)
Eingetragen im Grundbuch von Bestensee Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Bestensee Flur 11 Flurstück 372 Gebäude- und Freifläche, Hainweg 3 800 978 BV-Nr. 1 Objektbeschreibung/ Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen): Das Versteigerungsobjekt befindet sich in 15741 Bestensee, Hainweg 3. Es ist ein baureifes Land, welches im Wesentlichen unbebaut ist, lediglich ein abbruchreifes Gartenhaus mit Anbauten und abbruchreifem Schuppen sind vorhanden. Die nähere Beschreibung kann unter www.zvg.com oder bei dem Amtsgericht Königs Wusterhausen, Zimmer B 220, vorliegenden Gutachten nach Terminvereinbarung entnommen werden. Verkehrswert: 147.000,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 26.06.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Hinweis: Ein Erwerb unterhalb 50 % des Verkehrswertes ist nicht möglich. Bieter haben auf berechtigten Antrag eines Beteiligten Sicherheit in der gesetzlich zulässigen Form in Höhe von mindestens 10 % des Verkehrswertes sofort im Termin nachzuweisen. Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein. Achtung, keine Barzahlung! Weitere Informationen unter: http://www.zvg.com. Vermerk: Die öffentliche Bekanntmachung der Terminsbestimmung erfolgt gemäß § 39 Abs. 1 ZVG in dem für das Gericht bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem.
Unterlagen (Gutachten, Exposé, Bekanntmachung)
amtliche Bekanntmachung. Anmelden
Keine Anlageberatung. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Unterlagen des Gerichts.Im Justizportal suchen